Die natürliche Vermehrungsart der Honigbienen ist das Schwärmen. Es wird gesteuert von der Volksentwicklung und äußeren Einflüssen. Hin und wieder kommt es vor, dass uns die Bienen schwärmen und dieses Ereignis liegt in der Natur der Honigbiene. Die Schwarmzeit für Honigbienen ist zwischen April und Juni.
Handelt es sich wirklich um Bienen?
Warum schwärmen Bienen?
Bienenvölker haben von Ende April bis Ende Juli ihre meisten Bienen.Im Stock befinden sich teilweise bis zu 50.000 Bienen. Dies liegt am jahreszeitlich bedingten überreichen
Nektar- und Pollenangebot.Das steigert die Fruchtbarkeit und im Bienenvolk erwacht der Schwarmtrieb. Es wird die Aufzucht von neuen Königinnen organisiert, Weiselzellen und Drohnenbrut werden vorbereitet.
Wenn die erste Weiselzelle verdeckelt ist verlässt die alte Königin mit der Hälfte des Bienenvolkes den Stock.
Diesen Umstand nutzten die Bienen, um ein neues Volk auf die Welt zu bringen – das Bienenvolk schwärmt.
Beim Schwärmen zieht die (alte) Bienenkönigin mit rund der Hälfte der
Bienen und viel Honig in deren Mägen (rund 3 bis 4 kg) aus dem Bienenstock
aus und lässt sich irgendwo in der Nähe als „Schwarmtraube“ nieder.
Von hieraus starten „Erkundungsbienen“ ihre Flüge, um eine neue Behausung zu finden.
Innerhalb von 3 Tagen sollte diese gefunden sein, denn die Honigvorräte in den Bienenmägen gehen dann langsam zur Neige.
Sollte keine passende Behausung gefunden werden bzw. setzt starker Regen oder gar Hagel ein, dann ist das meist das Todesurteil für das junge, neue Volk.
Die Bienenschwarmtraube
Ein Bienenschwarm ist in der Regel ungefährlich, da sie mit sich selbst und dem Schutz der Königin in ihrer Mitte beschäftig sind. Wenn man den Bienen mit Respekt und Abstand begegnet, braucht man keine Angst vor Stichen zu haben.
Jeder, der einen Bienenschwarm findet, sollte handeln und uns Imker zu Hilfe holen, damit wir den Bienen ein neues Zuhause geben können.
Schwarmfänger in der näheren Umgebung
Rufen Sie bitte sofort an ? die Bienenschwarmtraube bleibt meist nur kurze Zeit bestehen.
Einfangen eines Schwarmes durch den Imker
Das Prinzip ist einfach und leicht erklärt:
„Nimm die Königin und das Volk kommt automatisch hinterher.“
Problem: Wie findet man in einer Traube von 20.000 Bienen die Königin?
Dies ist jedoch nicht immer so leicht. Hängt die Schwarmtraube z.B. an einem Baum, dann ist die Königin meist in deren Zentrum. Das bedeutet, dass man den ganzen Schwarm einfangen muss und hofft, dass man die Königin mit erwischt hat.
Arbeitsmaterialien zum Einfangen eines Schwarmes:
* Eimer/Karton mit zahlreichen Löchern und Lüftungsgitter
* Sprühflasche mit Wasser
* Feder bzw. Abkehrbesen
* Stichschutz
* stabile Leiter
* Absperrgitter
(Bilder kommen noch)
Und bei aller Begeisterung über ein vielleicht bald neues Bienenvolk gilt der Grundsatz:
KEIN SCHWARM (UND IST ER AUCH NOCH SO GROSS) IST ES WERT, EIN ZU GROSSES RISIKO IN KAUF ZU NEHMEN UND SICH ZU VERLETZEN.
Dazu besprüht man den Schwarm zuerst einmal mit einem feinen Wasserstrahl. Dadurch werden die Bienen nass und schwer. Somit erreicht man, dass der Schwarm später nach unten fällt und verhindert gleichzeitig ein wirres Durcheinander fliegen.
Dann hält man eine ausreichend große und stabile Kiste unter den Schwarm und schüttelt den Schwarm hinein.
Diese dabei gut festhalten. Hat man nichts anderes, dann genügt auch eine Schachtel.
Bei einem ordentlichen Schwarm wie diesen muss man mit mehreren Kilo rechnen.
Jetzt wird die Kiste unter dem Baum gestellt. Befindet sich die Königin darin, begeben sich alle Bienen nach und nach in die Kiste.
Einige Bienen kehren auch an den Ast zurück, an dem der Schwarm hing. Der Geruch des Volkes haftet noch immer daran.
Mit diesen Bienen geht man genauso um wie vorher mit dem Schwarmbild.
… einsprühen, abschütteln, mit einem Eimer auffangen und ab zu den anderen in die Kiste.
Nicht immer geht allles ganz reibungslos: Der Schwarm will nicht so recht in sein neues Zuhause.
Die eine Hälfte ist drin, die andere Hälfte ist wieder ausgezogen und hat die Nacht vor der Hütte verbracht. Tags darauf wurden die Ausreißer erneut in die Kiste gekehrt und blieben diesmal drin.
Wie geht man mit eingefangenen Schwärmen um?
Bei Schwärmen unbekannter Herkunft ist auch der Gesundheitszustand unklar.
Deshalb folgende Grundsätze beachten:
- Schwärme nur in Bienenkästen einlogieren, die mit Mittelwänden ausgestattet sind. Das vom Schwarm mitgeführte Futter kann auf diese Weise von den Bienen nicht sofort abgelagert werden, da der Schwarm erst noch Waben bauen muss.
- Das Zuhängen einer ausgebauten Mittelwand ermöglicht der Königin, sofort mit dem Eierlegen zu beginnen. Sobald diese erste Wabe verdeckelt ist, kann diese Wabe mit den darin gefangenen Varroamilben „entsorgt“ werden.
- Als Alternative kann auch eine Behandlung mit Milchsäure erfolgen.
- Schwärme abends einschlagen, um ein Ausziehen zu verhindern !
- Die bessere Alternative zum Einschlagen ist das „Einlaufen lassen“. (Beim Einschlagen fallen nämlich alle Abfallprodukte mit in die Zarge.)
- Eine zwei- bis dreitägige „Kellerhaft“ ist nicht unbedingt notwendig, führt jedoch dazu, dass die Bienen ihr mitgebrachtes Futter verbrauchen. Somit sinkt die Gefahr des Ausbruchs von möglicherweise mitgebrachten Krankheiten.
- Die Bruttätigkeit des Schwarmes in den folgenden Wochen sehr sorgfältig beobachten, bei krankhaften Veränderungen der Brut sofort Fachmann zu Rate ziehen (eventuell Wabenprobe an Untersuchungsstelle schicken).
Weitere wertvolle Informationen:
www.lwg.bayern.de – Schwarmbehandlung
Rechtliche Grundlagen
Ein Bienenschwarm wird herrenlos, wenn ihn der Eigentümer nicht unverzüglich verfolgt oder wenn er gar die Verfolgung aufgibt (§ 961 BGB).
Verfolgt der Eigentümer seinen Bienenschwarm, dann darf er (mit der Absicht, diesen einzufangen) auch fremde Grundstücke betreten (§ 962 BGB).
Sobald ein Schwarm jedoch herrenlos ist, ist er zur Aneignung durch Dritte frei. Das bedeutet, dass dieser Bienenschwarm bereits während des Ein-
fangens das Eigentum des Einfängers ist. Für uns bedeutet das, dass wir beim Einfangen eines herrenlosen Schwarmes ebenfalls fremde Grundstücke betreten dürfen.